Ein kleiner Überblick
Was wird gefördert?
F&E-Personalkosten werden mit 25%, Forschungsaufträge an Dritte mit 15% gefördert.
Bereiche
Alle Branchen sowie Forschungsbereiche mit technischem Hintergrund.
Zielgruppe
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Gewinnsituation und Unternehmenszweck.
Förderungsart
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Zuwendung.
Förderhöhe
Die Obergrenze beträgt 1 Million EURO (auch bei Unternehmens- Verbund).
Einreichtermin
Die Einreichung ist immer nach Ende des Geschäftsjahres möglich.
Welche Aktivitäten werden gefördert?
- Neuentwicklungen, Prototypen und Pilotanlagen
- Technologische Grundlagenforschung
- Entwicklung von neuen technischen Verfahren
- Experimentelle Entwicklung
- Fehlgeschlagene F&E
Welcher Zeitraum wird berücksichtigt?
Vorhaben, die nach dem 01. Jänner 2020 begonnen wurden, werden anerkannt.
Was kann nicht gefördert werden?
- Innovative Vorhaben, die kein technisches Risiko beinhalten
- Vorhaben, die nicht ausreichend technologische Unsicherheiten beinhalten und als reine Ingenieur-Leistung bewertet werden
Forschungszulage oder Projektförderung?
Wann macht eine Projekteinreichung bzw. wann die Beantragung der Forschungszulage Sinn? Eine Übersicht:
Forschungszulage | Projektförderung | |
Rechtsanspruch | Ja | Nein |
Antragstellung | Im Nachhinein | Vor Projektbeginn bzw. in früher Phase des Projekts |
Förderfähige Kosten | Personalkosten | Personalkosten und oft auch Gemein- und Materialkosten |
Förderquoten | Geringere Förderquoten | Meist höhere Förderquoten |
Schwerpunkte | Themen- und Branchenoffen | Meist auf Themen oder Branche beschränkt |
Planungshorizont | Kurz- bis mittelfristige Planung | Längerfristige Planung |
De-minimis
Die Forschungszulage unterliegt der De-minimis-Verordnung. Die Summe aller erteilten Beihilfen darf innerhalb von drei Jahren den Betrag von 200.000 EUR nicht übersteigen.
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