Alles rund um die
Forschungszulage
Die Forschungszulage bietet Unternehmen seit Anfang 2020 die Möglichkeit, F&E-Projekte durch Steuergutschriften rückwirkend fördern zu lassen.
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) regelt im Rahmen des Einkommensteuergesetz und des Körperschaftsteuergesetzes die steuerliche Zuwendung. Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt wird eine Bescheinigung zum Nachweis der Forschungstätigkeit benötigt. Erst dann kann die Forschungsförderung beantragt werden.
Welche Unterlagen müssen wo eingereicht werden, wie ist der zeitliche Rahmen und was soll eine Beantragung beinhalten?
Forschungszulagengesetz
Bescheinigungsstelle
Portal der Bescheinigungsstelle (Beantragung)
Frascati Manual
Forschungszulage FAQ
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